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Winterdienst Braunschweig
– Sicher durch den Winter
Pünktlich. Gesetzeskonform. Rundum abgesichert.
Wenn Schnee fällt oder Glätte droht, zählt jede Minute.
Denn schon früh morgens ist die Sicherheit auf Gehwegen, Zufahrten
und Parkplätzen gefragt – nicht nur aus Pflichtgefühl, sondern auch zur rechtlichen Absicherung.
Genau hier kommt unser Winterdienst in Braunschweig ins Spiel: zuverlässig, schnell und professionell.
Als erfahrener Dienstleister für Räum- und Streupflichten übernehmen wir alle Aufgaben, die mit dem Wintereinbruch auf Ihre Liegenschaften zukommen – ob privat, gewerblich oder öffentlich genutzt.
Damit Sie sich keine Sorgen machen müssen.
Seit 2010 sorgen wir in Braunschweig für geräumte Gehwege, freie Zufahrten und sichere Parkflächen – zuverlässig, gesetzeskonform und mit 24/7-Bereitschaft.
Unsere Winterdienst-Leistungen in Braunschweig
Wir betreuen Privatkunden, Hausverwaltungen und Unternehmen – flexibel abgestimmt auf Ihre Flächen:
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Gehwege & Fußwege – Schnee- und Eisfreiheit für Fußgänger
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Zufahrten & Einfahrten – jederzeit befahrbar
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Parkplätze & Stellflächen – sicher für Kunden & Mitarbeiter
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Betriebs- & Gewerbeflächen – verkehrssicher und funktional
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Praxen, Kanzleien & Geschäfte – zugängliche Eingänge ohne Glätte
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Wohnanlagen – rechtssicher & dokumentiert
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Schulen, Kitas, Seniorenheime – Schutz für Kinder & Senioren
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Spezialflächen: Tiefgaragenrampen, Treppen, Ladezonen
Ob kleine Zufahrt oder großflächiges Areal – wir passen uns an.
Unser Versprechen für Ihren Winterdienst in Braunschweig
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15 Jahre Erfahrung in der professionellen Grundstückspflege
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Spezialisiert auf regionale Witterungsverhältnisse
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Reaktionsschnell bei Wetterwarnungen – 24/7 Bereitschaft und auf Abruf
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Frühzeitige Räumung – je nach Wetterlage
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Streuen mit umweltschonenden Mitteln – exakt nach kommunalen Vorschriften
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Rechtssicherheit durch lückenlose Dokumentation aller Einsätze
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Pauschale oder flexible Abrechnung – ganz nach Bedarf und Fläche
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Persönlicher Ansprechpartner – kein Callcenter, direkte Betreuung
Unsere Saisonpauschalen gelten von 01.11. bis 31.03.
– transparent & fair, ohne versteckte Kosten.
Für wen ist unser Winterdienst ideal?
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Hausverwaltungen & WEGs mit Streupflicht auf Gehwegen & Zufahrten
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Eigentümer:innen von Einfamilienhäusern oder Mehrfamilienhäusern
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Unternehmen mit Kundenverkehr oder Mitarbeiterparkplätzen
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Gewerbebetriebe, Kanzleien & Praxen, die sichere Zugänge benötigen
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Öffentliche & halböffentliche Einrichtungen wie Kitas oder Seniorenheime
Ob kleine Zufahrt oder großer Parkplatz – wir stellen uns flexibel auf Ihre Anforderungen ein.
Offizieller Flyer der Stadt Braunschweig zur Räum- und Streupflicht
Als Grundstückseigentümer oder Mieter sind Sie in Braunschweig verpflichtet, Gehwege im Winter von Schnee und Eis freizuhalten. Die Stadt Braunschweig hat dazu einen übersichtlichen Flyer herausgegeben, in dem alle wichtigen Regeln zusammengefasst sind.
👉 Hier können Sie den Flyer als PDF herunterladen:
So sind Sie rechtlich auf der sicheren Seite und wissen genau, welche Pflichten bestehen.
Mit unserem Winterdienst übernehmen wir diese Aufgaben zuverlässig für Sie
– zu festen Saisonpreisen.
Häufig gestellte Fragen
zum Winterdienst in Braunschweig
Was kostet ein Winterdienst in Braunschweig?
→ Unsere Preise richten sich nach Fläche, Lage und Frequenz. Gern erstellen wir Ihnen ein transparentes, individuelles Angebot.
Wann erfolgt die Räumung bei Schneefall?
→ Wir sind in der Regel ab 1:00 Uhr morgens unterwegs – bei Bedarf auch mehrfach am Tag, z. B. bei anhaltendem Schneefall.
Was passiert bei Dauerfrost oder Eisregen?
→ In solchen Fällen sind mehrere Einsätze pro Tag üblich – immer in Abstimmung mit Wetterdiensten und kommunalen Vorgaben.
Bin ich als Auftraggeber versichert?
→ Ja. Unsere Einsätze sind haftpflichtversichert und dokumentiert – damit Sie auch im Schadensfall abgesichert sind.
Bis wann sollte ich ein Angebot eingeholt haben?
→ Je früher, desto Besser. Die Planungen und Vorbereitungen beginnen bereits im September und sind Ende Oktober abgeschlossen.
Können kurzfristige Verträge abgeschlossen werden?
→ Ja, auch kurzfristige Buchungen oder Einzeleinsätze sind möglich – z. B. bei plötzlichem Wintereinbruch.